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Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat seine neue Unterhaltstabelle veröffentlicht. Die erhöhten Unterhaltsbeträge für minderjährige Kinder und privilegierte Volljährige gelten ab dem 1.7.2005. Es ist zu empfehlen, bestehende Vereinbarungen oder Urteile zum Kindesunterhalt anwaltlich überprüfen zu lassen. Im Einzelfall können sich Abänderungsmöglichkeiten ergeben. Auch die übrigen Oberlandesgerichte werden in Kürze neue Unterhaltstabellen herausgeben.

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