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Die RTL- und Sat 1-Talkshows am Nachmittag erfreuen mit ihrem Klamauk so manches Herz eines Fernsehteilnehmers. Themen wie Gewichtsprobleme, verschmähte Liebe oder gleichgeschlechtliche Kontakte bereichern bei Kaffee und Kuchen das Fernsehprogramm. Besonders interessant wird es, wenn die Geissens, Kallwass und Co ein privat eingeholtes Vaterschaftsgutachten aus der Tasche ziehen und sich herausstellt, dass der angebliche Vater gar nicht der Erzeuger des Kindes ist. Damit sich der Schrecken für den „Zahlvater" in Grenzen hält, sollte er sich sofort anwaltlich beraten lassen. Der von ihm privat ohne Kenntnis und Zustimmung der Kindesmutter in Auftrag gegebene Vaterschaftstest reicht den Gerichten nämlich nicht aus, um eine Vaterschaftsanfechtungsklage zu begründen. Die Klage wird abgewiesen. Der Scheinvater muss die gesamten Verfahrenskosten tragen. So erging es kürzlich einem vermeintlichen Vater in Hildesheim, der dem Kind mit Hilfe eines Kaugummis eine Speichelprobe entnommen hatte, wovon die Kindesmutter nichts wusste. Der dann privat eingeholte DNA-Vaterschaftstest schloss den Vater als Erzeuger des Kindes aus. Hierauf stützte der arme Kerl dann seine Vaterschaftsanfechtungsklage. Das Amtsgericht wies die Klage kostenpflichtig ab, weil der Anfechtungsverdacht (trotz des eindeutigen Gutachtens!) nicht schlüssig dargelegt worden sei. Es rügte, dass die Speichelprobe ohne Zustimmung der sorgeberechtigten Mutter untersucht worden sei. Die gegen das Urteil eingelegte Berufung blieb ohne Erfolg. Das Oberlandesgericht Celle bestätigte die Auffassung des Familiengerichtes, dass ein heimlich eingeholtes Gutachten nicht verwertet werden könne. So zahlte der Scheinvater auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Was hätte der arme Kerl tun müssen? In seiner Klage hätte ein sog. „Anfangsverdacht" für die Nichtabstammung darlegt werden müssen, so z.B. durch den Hinweis auf Sexualkontakte der Kindesmutter mit einem oder mehreren Dritten während der Empfängniszeit. Fazit: Talkshows mögen heiter sein. Eine vernünftige juristische Beratung ersetzen sie jedoch nicht.

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